Vitamin D Analyseinformation

Ärzteinformation

 

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat mit Verkündigung vom 09.06.2022 und unmittelbarer Inkraftsetzung zum 01.07.2022 folgende Einschränkungen bezüglich der 25-OH-Vitamin D Bestimmung zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beschlossen.

 

Änderung Analyseliste

Die Analysenliste wird wie folgt geändert:

 

  1. Nur einmal verrechenbar im Falle einer separaten Bestimmung der beiden Formen von 25-Hydroxy-Vitamin-D (25- OH-D3 und 25-OH-D2)
  2. Nur bei Patienten und Patientinnen
    mit einer der folgenden Erkrankungen oder Verdacht auf eine der folgenden Erkrankungen:

    • Osteomalazie, Rachitis
    • Osteopenie
    • Osteoporose
    • nicht traumatische Fraktur
    • nach unklarem Sturzereignis bei Patienten ≥ 65 Jahre
    • bei anamnestisch erhöhtem Frakturrisiko bei Patienten ≥ 65 Jahre

    mit einer der folgenden Erkrankungen oder Verdacht auf eine der folgenden Erkrankungen, die den Vitamin D Stoffwechsel oder dessen Absorption beeinflussen:

    • Nierenerkrankungen, inkl. Urolithiasis
    • Störungen des Parathormons, der Kalzämie und/oder der Phosphatämie
    • Gastrointestinale Erkrankungen
    • Malabsorptionssyndrome
    • Lebererkrankungen
    • die Medikamente einnehmen, die den Vitamin D Stoffwechsel oder dessen Absorption beeinflussen
  3. Falls eine Verlaufskontrolle des Vitamin D Spiegels im Rahmen einer der unter Punkt 2 gelisteten Fälle indiziert ist, darf die Analyse maximal einmal pro 3 Monate verrechnet werden.

 

 

Änderung Auftragserfassung und Fakturierung

Dieser Beschluss des BAG führt leider zu erheblichen Änderungen im Rahmen der Auftragserfassung und Fakturierung. Wir bieten Ihnen seit dem 1.7.2022 zwei unterschiedliche 25-OH-Vitamin D Varianten zur Anforderung an:

  1. 25-OH-Vitamin D (VITD)
    Zu Lasten der OKV mit obiger Indikationsstellung
  2. 25-OH-Vitmain D NPL (VITDN)
    Nicht-Pflicht-Leistung, zu Lasten des Patienten

 

Sie können die jeweilige Variante bequem über das Auftragsformular bzw. über unser Order Entry anfordern. Bitte beachten Sie, dass wir die Analyse grundsätzlich direkt zu Lasten des Patienten verrechnen müssen, da weder Sie als Einsender noch wir die Möglichkeit haben, die Einhaltung der 3-Monatsfrist sicher zu kontrollieren.

 

Wir bedauern ausdrücklich diese Umstände

 

Die Bestimmung von 1,25-Dihydroxyvitamin D (VITDD) ist von dieser Indikationseinschränkung nicht betroffen.

 

Flyer Vitamin D

 

 

Ihr Ansprechpartner

jan weile - medica

Dr. rer. nat. Jan Weile
FAMH Klinische Chemie

044 269 99 51

 

 

 

 

Zur Übersicht

Wir verwenden Cookies, um notwendige Funktionen der Webseite bereitzustellen. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten. Für mehr Informationen, konsultieren Sie bitte unsereDatenschutzerklärung. Indem Sie hier fortfahren, stimmen Sie der Nutzung von Cookies zu.